Als elektrische Betriebsstätten gelten unter anderem abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorenzellen, Schalterzellen, Verteilungsanlagen in Gehäusen oder in anderen abgeschlossenen Anlagen, sowie Triebwerksräume von Aufzügen. Der Zutritt zu elektrischen Betriebsräumen ist ausschließlich Elektrofachkräften oder „elektrotechnisch unterwiesenen Personen“ (EUP) gestattet.
Unsere Fachkräfte sind zu „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“ (EUP) qualifiziert und haben somit die Erlaubnis und das erforderliche theoretische Fachkundewissen, ohne Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft Reinigungsarbeiten in elektrischen Betriebsräumen durchzuführen.
Laien der Elektrotechnik dürfen diese Räume aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft oder einer EUP betreten und müssen ständig beaufsichtigt werden.